Lang erwartet: Bundesrat stimmt Heizkostenverordnung zu
Der Bundesrat hat am 5. November der Änderung der Heizkostenverordnung zugestimmt. Erfolgt die Umsetzung des Änderungsantrags durch die Bundesregierung sowie die Veröffentlichung der neuen HKVO noch vor Jahresende, müssen Gebäudeeigentümer Mietern und Wohnungseigentümern, die in einer mit funkauslesbaren Geräten ausgestatteten Wohnung leben, mindestens zweimal im Jahr und ab dem 01.01.2022 monatlich Verbrauchsinformationen mitteilen.
In der Verordnung ist u.a. folgendes klar definiert:
- Installation von fernauslesbaren Wärmezählern und Heizkostenverteilern
- Interoperabilität von Messgeräten
- Anbindbarkeit Ausstattung an das Smart Meter Gateway
- unterjährigen Verbrauchsinformation von Endnutzern
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